Autoglas Axt GmbH
Sprendlinger Landstraße 141
63069 Offenbach
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Telefon: 069-83836611
Telefax: 069-83836630
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Die Autoglas AXT GmbH,
ist Ihr Spezialist für die Erneuerung von Scheiben unabhängig von Hersteller, Typ oder Baujahr. Qualität, Komfort und Sicherheit unserer Austausch-Module werden Sie überzeugen.
Unsere Monteure sind bestens geschulte und erfahrene Spezialisten. Sie wissen, worauf es bei der Verglasung von Fahrzeugen ankommt. Durch langjährige Erfahrung und mit handwerklichem Können lösen sie jedes Scheibenproblem schnell, zuverlässig und preiswert.
Service-Leistungen auf einen Blick:
• Mobile Erneuerung aller Scheiben Ihres PKW’s, LKW’s, Bus
• Steinschlagreparaturen
• Hohe Qualität durch erfahrene Monteure speziell für die Verglasung ihrer Fahrzeuge
• Glas in Erstausstatter-Qualität
• Steinschlagreparatur
• Unterstützung bei der Abwicklung mit Ihrer Versicherung
• Individuelle Sondermaßanfertigung und Montage für Oldtimer
• Hol- und Bringservice
• Kostenloses Kundenersatzfahrzeug
• Scheibenversiegelung
• Sonnenschutzfolie
• TÜV/ ASU
• Inspektion
• Reparaturen am Fahrzeug
• Fahrzeugaufbereitung
• Fahrzeug- und Gebäudefolie
• Smart Repair
Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse geweckt haben.
Natürlich kann ein Internetauftritt nicht alle Fragen beantworten.
Deshalb setzen wir auf einen persönlichen und individuellen Dialog.
Bitte lassen Sie uns wissen, wie wir Sie beraten und Ihnen helfen dürfen.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Bereits im Jahre 1988 gegründet und im Jahre 1991 zum Franchise-System weiterentwickelt, vermochte das Scheiben-Doktor-Erfolgsprinzip deutschlandweit immer mehr Kunden und Partner durch Qualität und Service zu überzeugen. Seit März 2013 führt die Carlofon GmbH als der neue Eigentümer des Systems und der Marke Scheiben-Doktor die Scheiben-Doktor-Story fort.
Inzwischen ist das System Scheiben-Doktor auf mehr als 300 Standorte deutschlandweit gewachsen.Außerdem hat die Carlofon GmbH ein spezifisches Software-System für die Partner eingeführt, mit dem die Abrechnungsqualität und -transparenz für Versicherungen, Flotten und Leasinggesellschaften deutlich gesteigert werden konnte. So ist Scheiben-Doktor heute Glaspartner aller namhaften Versicherungsgesellschaften.
Bereits heute setzt Scheiben-Doktor auf die neueste Technik und auf Zukunftsorientierung. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter und Partner zu Themen wir Elektromobilität und kalibrierung von Fahrzeugscheiben gehören zum Arbeitsalltag.
Unsere Leistungen
Mobiler Einsatz vor Ort zu Hause oder an der Arbeitsstelle
Kostenlos Ersatzwagen (Bei Scheibenwechsel)
Taxi Tickets (bei Scheibenwechsel)
Kostenfreie Hol- und Bringservice
Vergünstigte Fahrzeugaufbereitung und Reinigung
Abwicklung mit allen Versicherungen
Schnelle Terminvergabe
Schnelle Bearbeitung
Whatsapp für Schadensbilder, Fahrzeugschein und Versicherungsschein
Schadenformular
Sie haben einen Schaden an der Scheibe Ihres Fahrzeuges?
Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht und wir melden uns umgehend bei Ihnen!
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
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63069 Offenbach/MainVertreten durch:
Geschäftsführer Michael Axt
Kontakt
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Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE327357862
Erfüllungsort ist Offenbach. Amtsgericht Offenbach HRB 52252, Steuer-ID: 352 286 6546, Finanzamt Offenbach
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 – Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden Fassung für alle Verträge zwischen Scheiben-Doktor.de („Scheiben-Doktor“, „Auftragnehmer“) und seinen Kunden („Kunde“). Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich zu.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und nach diesen Geschäftsbedingungen.
Vom Auftragnehmer an den Kunden verkaufte und gelieferte Ware wird folgend als „Liefergegenstand“ bezeichnet, während Montage- und/oder Reparaturleistungen gemeinsam als „Leistungen“ bezeichnet werden.
§ 2 – Leistungsfristen und Termine, GefahrübergangLeistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie sich aus der Auftragsbestätigung ergeben oder vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig mitgeteilt, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen und etwaig vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist verlängert sich entsprechend bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von dem Auftragnehmer liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse höherer Gewalt, wie etwa Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von seiner Pflicht zur rechtzeitigen Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert diese länger als einen Monat an, so ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die er nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht auf Lager hat, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit er von seinen Lieferanten nicht beliefert wird und es sich nicht nur um eine Verzögerung In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erbringt er notwendige Mitwirkungspflichten nicht, so ist der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem Leistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes bzw. des Gegenstandes, an dem Leistungen erbracht wurden, geht auf den Kunden über, sobald derGegenstand an das Transportunternehmen oder an den Kunden selbst übergeben wird. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Versand- bzw. Abholbereitschaft des Gegenstandes auf den Kunden über.
Kündigt der Kunde im Falle von Reparatur oder Montageleistungen vor Vollendung des Werks den Vertrag, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf den bis dahin entstandenen Aufwand zuzüglich 10% der Auftragssumme.
§ 3 - Abnahme- und Rügepflicht bei Reparatur und MontageleistungenSobald der Auftragnehmer dem Kunden die Fertigstellung der Reparatur oder Montage mitgeteilt hat, ist dieser zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer vom Auftragnehmer gesetzten Frist nicht abnimmt.
Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos beim Auftragnehmer anzeigen, wobei bei einer schriftlichen Anzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.
§ 4 – Preise, Zahlungsbedingungen, PfandrechtFührt der Auftragnehmer Montage- und/oder Reparaturleistungen an Gegenständen des Kunden aus und haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich dieser nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
Jede Rechnung ist innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung bei bestehender Kaskoversicherung. Nach diesem Zeitpunkt gerät der Kunde ohne Mahnung des Auftragnehmers automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Dem Auftragnehmer steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für seine Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand des Auftrags in Zusammenhang stehen.
§ 5 - Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an KundenFür Lieferungen an Kunden, die nicht Unternehmer sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
Für Lieferungen an Unternehmer gelten die folgenden Bedingungen:Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum des Auftragnehmers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumzur Sicherung der des Auftragnehmers zustehenden Gesamtsaldoforderung. Der Kunde erklärt schon jetzt die Abtretung seiner Forderungen aus der Weiterveräußerung, die der Auftragnehmer hiermit annimmt.
Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“) oder ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde wird den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers hinweisen. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Auftragnehmers gefährdende Verfügungen darüber zu treffen. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe desjenigen Teils als vereinbart, der dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherungsmarge von 10 % desselben entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Auftragnehmer im eigenen Namen Der Auftragnehmer kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, beispielsweise der Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer, in Verzug gerät;im Fall des Widerrufs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamte zu sichernde Forderung des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt insoweit Freigabe zu verlangen.
Der Kunde wird dem Auftragnehmer jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche erteilen, die hiernach an den Auftragnehmer abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde
Verletzt der Kunde wesentliche Vertragsverpflichtungen und tritt der Auftragnehmer deshalb vom Vertrag zurück, so kann der Auftragnehmer unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden verwerten. In diesem Fall wird der Kunde dem Auftragnehmer sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und ihm diese herausgeben.
§ 6 - Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei LeistungenDie Beschaffenheit der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen über die jeweiligen Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika.
Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden vom Auftragnehmer überlassenen Informationsmaterial sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Bei jeder Mängelrüge des Kunden steht dem Auftragnehmer das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes Der Verkäufer hat die Wahl, ob der den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt.
Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Reparatur- und Montageleistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab der Abnahme
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Einbruch in das Fahrzeug des Kunden, es sei denn der Einbruch beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seinerseits.
Beim Ein- und Ausbau gebrauchter oder vom Kunden gestellter Scheiben haftet der Auftragnehmer nicht für Beschädigungen aufgrund materialbedingter Risiken. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen der gesetzlichen Haftung (beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie und/oder für schuldhaft verursachte Körperschäden.
§ 7 - Gewährleistung bei Reparatur- und MontageleistungenDer Auftragnehmer gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparatur- und Montageleistungen. Im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasungen besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur das beschädigte Glas weiter reißt. Gewährleistungsansprüche, die auf derartigen Schäden an der bereits zuvor defekten Verglasung zurückzuführen sind, bestehen nicht.
Beauftragt der Kunde infolge der Weiterbeschädigung einer bereits zuvor defekten Verglasung den Auftragnehmer mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Der Auftragnehmer erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der Reparatur der defekten Verglasung.
§ 8 - Haftung des AuftragnehmersVorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Schadenersatz wie folgt beschränkt:der Auftragnehmer haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis;
der Auftragnehmer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie und/oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht im Zusammenhang mit seiner Leistung stehen, sondern die durch den Glasschaden selbst verursacht worden sind (bspw. Defekte an Fensterhebern, Innenraum, Lackschäden).
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Wageninhalt, soweit nicht hierüber ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen und die Gegenstände dem Auftragnehmer zuvor übergeben wurden. Sofern ein Verwahrungsvertrag abgeschlossen wird, haftet der Auftragnehmer für den Wageninhalt nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 - GarantiebedingungenDer Auftragnehmer gewährt seinen Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den ihm gesetzlich zustehenden Ansprüchen. Hierbei wird unterschieden zwischen Fällen, in denen eine neue Fahrzeugverglasung montiert wird (Erneuerung der Fahrzeugverglasung) und Fällen, in denen eine defekte Verglasung lediglich repariert wird (Reparatur der Fahrzeugverglasung).
Der Auftragnehmer garantiert dem Kunden:die Dichtigkeit der erneuerten Fahrzeugverglasung für die Dauer von 12 Jahren. Im Falle von erneuerten Glasdächern für die Dauer von 2 Jahren
die Haltbarkeit einer vorgenommenen Reparatur der Fahrzeugverglasung für die Dauer von 2 Jahren
Die Freiheit installierter Tönungsfolien von Verbleichungen, Ablösungen, Rissigkeit oder Brüchigkeit für die Dauer von 7 Jahren
Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden zu laufen. Sie verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungen im Rahmen dieser Garantie und/oder durch Ausübung von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.
Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde die Nachbesserung von Dichtigkeitsmängeln und/ oder Haltbarkeitsmängeln nur durch den Auftragnehmer selbst verlangen
Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Nachbesserung von Mängeln nur bis zur dreifachen Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage Reparatur der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages.
Die Rechte aus dieser Garantie müssen spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalls unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei dem Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht werden.
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die nicht durch den Auftragnehmer oder seine Leistung verursacht worden sind, wie etwa Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer und Hagel
§ 10 – Änderungen der AGB, GerichtsstandScheiben-Doktor behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung, die auf der Website AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF) abrufbar ist.
Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Firmensitz des Scheiben-Doktor-Standortes, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).